Kosten
Gesetzliche Krankenkassen:
Da sich die Tarife der Krankenversicherungen beim Leistungsumfang unterscheiden, sollte man die Erstattbarkeit selbst vor der ersten Behandlung mit der eigenen Krankenversicherung abklären.
Über 100 gesetzliche Krankenkassen erstatten anteilig die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Viele Krankenkassen geben 3 - 4 mal im Jahr zwischen 40 und 80% dazu. Manche Krankenkassen wünschen sich dafür eine Empfehlung vom Arzt.
Krankenkassenliste:
https://www.osteopathie.de/krankenkassenliste
Private Krankenkassen:
Die Abrechnung bei privatversicherten Patienten erfolgt grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Zusatzversicherung:
Eine Zusatzversicherung übernimmt meistens mehr als die gesetzliche Krankenversicherung. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Erstattung der Krankenkassen
Eine osteopathische Behandlung bei mir kostet 90€.
Sie bezahlen nach der Behandlung bei mir - bar oder mit Karte.
Die Rechnung schicke ich Ihnen später per Email zu und Sie können die Rechnung dann bei der Krankenkasse einreichen.
Der Behandlungsvertrag besteht zwischen mir und dem Patienten / der Patientin und gilt unabhängig von den individuellen Versicherungsverhältnissen.
Die Leistungen eines Heilpraktikers sind gem. § 4 Nr. 14 UstG umsatzsteuerbefreit.
Terminabsagen:
Die vereinbarte Zeit ist ausschließlich für den Patienten reserviert. Daher sollte man die Termine nach Möglichkeit pünktlich einhalten.
Falls man einen Termin absagen muss, dann sollte dies frühzeitig passieren, spätestens 24 Stunden vorher, damit ein anderer Patient die Möglichkeit bekommt, behandelt zu werden.
Für unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe von 90€ an.
